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Inklusion - gemeinsam Lernen

„Es bleibt zu hoffen, dass es bald eine Selbstverständlichkeit ist, dass alle Kinder, so wie sie zur Welt kommen, akzeptiert werden und dass ihre Mitmenschen lernen, neben ihren Schwächen auch ihre Stärken zu sehen."

Zitat einer Mutter

Am 1. August 2014 trat das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft, dass die Umsetzung der Behindertenrechtsreform der Vereinten Nationen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen regelt und somit das Gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an allgemeinbildenden Schulen zum gesetzlichen Regelfall macht.

Konzept des Gemeinsamen Lernens an der GGS Gut Kullen

1.

Pädagogische Aspekte und Ziele des Gemeinsamen Lernes

Seit dem Schuljahr 2006/07 werden an der GGS Gut Kullen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Klassenverband gemeinsam unterrichtet. Die Schüler*innen lernen innerhalb der Gruppe, sich gegenseitig mit ihren Stärken und Schwächen anzunehmen. Sie akzeptieren sich in ihrer Einzigartigkeit und lernen miteinander und voneinander.
Das Ziel des Gemeinsamen Lernens ist die individuelle Förderung aller Kinder in ihrer Gesamtpersönlichkeit. Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL) lernen die Schüler*innen, Stärken und Schwächen bei sich selbst und anderen zu akzeptieren und Vorurteile abzubauen. Gegenseitige Anerkennung, gemeinschaftliches Denken und Handeln ist im Gemeinsamen Lernen ständig gefordert und wird immer wieder erfahren und auf die Probe gestellt. Die Kinder lernen so in besonderer Weise, dass alle ihren eigenen Lernweg gehen können.​

2.

Allgemeine Voraussetzungen für das Gemeinsame Lernen

I. Klassen- und Funktionsräume

Das Gemeinsame Lernen soll in der Regel in normalen Klassenräumen stattfinden. In Konsequenz müssen die Klassen in besonderem Maß mit Materialien ausgestattet sein, die einen individuellen Lernansatz unterstützen. Um Phasen der äußeren Differenzierung zu ermöglichen oder um die Gesamtgruppe zu teilen, benötigt eine Klasse mit Gemeinsamem Lernen die Möglichkeit, einen weiteren Gruppenraum nutzen zu können.

Diese Räume sind so ausgestattet, dass sie den jeweiligen Erfordernissen gerecht werden und ein angenehmes Lernklima ermöglichen (Vgl. Raumkonzept der Schule).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder in einem speziell ausgestatteten GL-Raum einzeln oder in Kleingruppen zu fördern und zu fordern. In einem Computerraum können bis zu 6 Kinder gezielt an einem Lernprogramm arbeiten. Darüber hinaus steht der Schule eine große Turnhalle zur Verfügung in der 2x wöchentlich die psychomotorische Förderung stattfindet.

II. Materialien

Für die individuelle Förderung in den verschiedenen Förderbereichen wird Material benötigt, welches allen Klassen gut zugänglich ist. Neue Anschaffungen sind fortlaufend notwendig, um den Bedürfnissen der unterschiedlichen Förderschwerpunkte gerecht werden zu können. Zudem verfügt die GGS Gut Kullen über diagnostische Materialien, welche vorwiegend für die Gutachtertätigkeit der Lehrkräfte für Sonderpädagogik verwendet werden.

III. Personal

An der GGS Gut Kullen sind derzeit zwei sonderpädagogische Fachkräfte tätig. Ergänzt wird das inklusive Team durch zwei Sozialpädagog*innen, zwei Inklusionshelfer*innen und der Schulsozialarbeit. Jeweils eine Lehrkraft für Sonderpädagogik kooperiert mit den parallel arbeitenden Lehrer*innen im Team der jeweiligen Jahrgangsstufe. Die Ziele und Inhalte des Unterrichts werden gemeinsam ausgearbeitet. Regelmäßige Teambesprechungen dienen nicht nur der Unterrichtsorganisation, sondern in besonderem Maße auch seiner Reflexion einschließlich der einzelnen Kinder, ihrer Verhaltensweisen oder Leistungen.

IV. Zusammenarbeit mit den Eltern

Das Gemeinsame Lernen an der GGS Gut Kullen dient dazu alle Kinder individuell zu fördern und zu fordern, besondere Entwicklungsbedürfnisse wahr zu nehmen und alle Kinder stärkenorientiert zu unterstützen. Die Eltern sind verantwortlich für notwendige, außerschulisch unterstützende Fördermaßnahmen wie z.B. Ergotherapie, Psychomotorik und Logopädie etc. und werden diesbezüglich von Seiten der Schule beraten und unterstützt.

3.

Umsetzung des Erlasses an der GGS Gut Kullen

I. Aufnahme

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten "Lernen", "emotionale und soziale Entwicklung" und "Sprache" werden ohne gesondertes Verfahren an der Schule aufgenommen. Für Kinder mit anderen Förderschwerpunkten können auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens (AO-SF) aufgenommen werden, sofern die Schule über entsprechende Ressourcen verfügt und das Schulamt nicht einen anderen Förderort festlegt. Die Schulleitung berät hier im Rahmen der Schulaufnahme.

II. Unterricht

Die individuelle Förderung erfolgt an der GGS Gut Kullen sowohl durch innere, als auch durch äußere Differenzierung. Dies gilt zunehmend auch für Kinder, die keinen ausgewiesenen sonderpädagogischen, sehr wohl aber einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Je nach Gruppenzusammensetzung, Unterstützungsbedarf und den individuellen Bedürfnissen des Kindes, ist die Gewichtung der beiden Differenzierungsformen in den einzelnen Klassen/Lerngruppen unterschiedlich.

III. Leistungsbewertung und Zeugnisse

Kinder ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erhalten die gleichen Leistungsbewertungen und Zeugnisse wie alle anderen Kinder. Kinder mit ausgewiesenem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten Bewertungen und Zeugnisse gemäß ihrem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.

IV. Kooperation

Im Sinne der Entwicklung des einzelnen Kindes ist die GGS Gut Kullen im regelmäßigen Austausch mit den Kitas der Umgebung. Auch soziale Einrichtungen, wie beispielsweise die schulnahe OT Gut Kullen sind Kooperationspartner der Schule. In verschiedenen Arbeitsgruppen ist die Schule mit anderen Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen vernetzt.
Die Schule kooperiert überdies mit zahlreichen medizinischen Institutionen, wie dem Sozialpädiatrischen Zentrum der RWTH Aachen, mit Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Psycholog*innen und kinderpsychiatrischen Praxen.
Durch die Teilnahme am GL Arbeitskreis und durch schulinterne GL- Arbeitsgruppen ist gewährleistet, dass die Schule stets über die neuesten Entwicklungen informiert ist.

4.

Der offene Ganztag

Grundsätzlich besteht für alle Schüler*innen die Möglichkeit nach dem Schulunterricht eine weitere pädagogische Betreuung am Nachmittag zu erhalten. Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedürfnissen erhalten auch am Nachmittag besondere Förderangebote während der Lernzeit. Über Art und Umfang entscheidet das Klassenteam - auch auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Die Lernzeit ist ein wichtiger Bestandteil im offenen Ganztag. An dieser Stelle verzahnt sich der schulische Unterricht im Besonderen mit außerunterrichtlicher Bildung. Darüber hinaus gibt es vielfältige Themenangebote.

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